Der Aufbau und Betrieb des Talent Pools ist als Inklusivleistung für alle Gemeinden mit Dienstleistungsvertrag zu verstehen. Für die Weitergabe von Dossiers aus dem Talent Pool wird jedoch eine Bearbeitungsgebühr pro Dossier erhoben.
Im Rahmen von Mandaten für Nachfolgeplanungen können die Bearbeitungsgebühren pro Dossier entfallen bzw. in das Angebot für die Nachfolgeplanung inkludiert werden.